Die Grundfähigkeitsversicherung
hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch hierbei wird die Berufsangabe nur zur Beitragsermittlung benötigt. Es wird der Verlust klar definierter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten versichert und dementsprechend geleistet. Diese Grundfähigkeiten werden bei den Versicherern meist in 2 Leistungskatalogen definiert. Zum Beispiel:
Katalog A: Sehen, sprechen, orientieren, Hände gebrauchen; es genügt ein Kriterium, um die Versicherungsleistung zu beziehen.
Katalog B: Hören, Treppen steigen, sitzen, knien, Auto fahren, greifen und weitere, davon müssen 3 Kriterien erfüllt sein, um die Leistung zu beziehen.
Diese Versicherungsform soll Personen ansprechen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen können oder aus Kostengründen wollen. Auch für Selbständige kann sie interessant sein.