Die Basis- oder Rürup Rente wurde 2005 als Möglichkeit zur Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler geschaffen. Bis zum Jahr 2025 wird in 2 Prozent Schritten der Sonderausgaben Abzug zu 100 Prozent erfüllt sein. Das heißt, ab dem Jahr 2025 können Beiträge in eine Basisvorsorge zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden.
Da diese Sparvariante steuerliche Vorteile bereit hält, ist dieses Produkt allerdings auch an vom Gesetzgeber vorgegebene Kriterien gebunden.
Diese sind z.B.:
> monatliche Zahlbeiträge
> nur als Rente auszahlbar
> nicht vererbbar oder beleihbar
> Vertrag muß mindestens bis zum 62. Lebensjahr laufen
> Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen für Ledige bis 24.305 €, Verheiratete bis 48.610 € möglich.
- 2019 sind davon 88 % steuerlich absetzbar