Als Vermieter von Immobilien ist eine
Haus & Grundbesitzer Haftplichtversicherung unerläßlich. Durch sie werden Schäden bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit reguliert. Das bekannteste Beispiel ist der nicht von Schnee befreite Gehweg im Winter. Aber auch unzureichende Beleuchtung im Hauseingangsbereich, der einen Sturz ermöglicht oder der herunterfallende Dachstein der einen Passanten verletzt, sind mögliche Schadenbeispiele.
Aber auch bei unbebauten Grundstücken sollte man diese Haftpflicht in Erwägung ziehen. Hier kann eine Baugrube oder ein umstürzender Baum den Besitzer haftbar machen.
Bei Immobilien wird zur Berechnung des Beitrages der Bruttojahresmietwert oder die Anzahl der vermieteten Wohnungen heran gezogen.
Bei unbebauten Grundstücken bestimmt die Größe in m² den Beitrag.