Die
betriebliche Krankenversicherung ( bKV ) ist ein weiterer Baustein im Versorgungswerk der Arbeitgeber ( AG ) für ihre Arbeitnehmer ( AN ). Sie ist allerdings gegenüber der betrieblichen Altersvorsorge eine freiwillige Leistung, die vom AG erbracht wird. In Zeiten des Fachkräftemangels könnte somit eine stärkere Mitarbeiterbindung erreicht werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen ständig herab gesetzt. Hier kann die betriebliche Krankenversicherung zumindest teilweise Lücken schließen.
Und das Beste daran: alles ohne Gesundheitsprüfung
der zu versichernden Belegschaft.
Ein weiterer Vorteil für den AN besteht darin dass Kinder und Ehepartner mit in den Schutz aufgenommen werden können ( abhängig vom Versicherungsunternehmen ).
Für den AG besteht der Vorteil dass die Kosten als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden können.
Ein monatlicher Beitrag bis zu einer Höhe von 44,- € sind pro AN steuer und sozialabgabefrei.