In der
Autoinhaltsversicherung
oder auch Werksversicherung sind die in einem Kfz transportierten Güter versichert. Dazu gehören z.B. bei Handwerkern neue einzubauende Materialien, Werkzeuge und Meßgeräte. Bei Handels - oder Produktionsfirmen handelt es sich um Lebensmittel, Industriegüter, sowie Waren des täglichen Bedarf. Versichert sind Be - und Entladeschäden, durch Unfall entstandene Schäden am Transportgut, aber auch Diebstahl oder Raub.
Es wird eine maximale Entschädigungssumme (Versicherungssumme) im Vertrag festgeschrieben. Je nach Versicherungsgesellschaft wird jedes Fahrzeug einzeln versichert oder es wird eine maximale Endschädigungssumme für die gesammte Kfz Flotte des Betreibers festgelegt.
Tritt ein versichertes Risiko ein wird bei Neuware der Neuwert gezahlt. Bei Werkzeugen oder Geräten wird max. bis 24 Monate der Neuwert, danach je nach Nutzungsdauer der Zeitwert entschädigt.