Die Vermögensschadenhaftpflicht
ist eine Berufshaftpflicht für Berufsgruppen die hauptsächlich beratende, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Hierbei sollen entstandene Vermögensschäden, die durch Verletzung der vermögensbezogenen Sorgfaltspflicht entstehen, reguliert werden. Ansprüche aus Personen oder Sachschäden sind hier ausgeschlossen. Für folgende Berufgruppen wie u.a. Notare, Steuerberater, Makler, Rechtsanwälte, Architekte, ist dieser Versicherungsschutz relevant.