Versicherungsmakler Fred Köhler


Lufthalter Haftpflicht

Luftfahrthalter - Haftpflichtversicherung

Vorab ein Hinweis: der Deckungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung reicht meist nicht aus, da die Begrenzung bei Flugobjekten mit Motor in der Regel bei 5 kg Startmasse liegt.
Die Luftfahrt Haftpflicht deckt Schäden ab, die durch Drohnen bzw. Kopter verursacht werden. So können beim Flug des Gerätes Schäden beim Aufprall an der Fassade eines Gebäudes oder seiner Fenster entstehen.  Auch der Zusammenstoß mit einem Kfz würde Sach - und könnte auch Personenschäden verursachen. Wichtig ist vor dem Aufsteigen des Flugobjektes zu erfragen in welchen Zonen oder Regionen ein Flugverbot besteht. Dies betrifft vor allem Flughäfen und Innenstadt - bereiche.
Bei der gewerblichen Nutzung ist zu beachten dass eine Aufstiegsgenehmigung bei der Luftfahrtbehörde beantragt werden muss. Liegt diese nicht vor, wird der Versicherer im Schadensfall die Leistung verweigern.
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