Die
Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung die jeder Jäger zur Erteilung der Jagderlaubnis nachweisen muß. Sie deckt Personen und Sachschäden ab, die bei der Jagd entstehen können.
Einige Versicherer schließen auch eine Tierhalter Haftpflicht für 1 bis 2 Jagdhunde bzw. Jagdvögel ein.
In der
Jagd- und Sportwaffenversicherung ist die Beschädigung oder der Verlust der Waffen, Ferngläser, Ausrüstungsgegenstände u.s.w. versichert.