Der Unterschied zwischen Ferienhaus und Wohngebäudeversicherung besteht darin, dass die Ferienhäuser oder auch Bungalows nicht ständig bewohnt sind. Bei kleineren Objekten besteht die Möglichkeit für einen Festpreis sowohl das Gebäude, als auch den Hausrat mit zu versichern. Da ist in der Regel allerdings die Größe der zu versichernden Wohnfläche limitiert. Die eingeschlossenen Risiken entsprechen auch denen der Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Es können Ferienobjekte in Deutschland aber auch im Ausland versichert werden. Wird bei ausländischen Objekten der Vertrag in Deutschland geschlossen, wird die Schadenabwicklung von Personal aus dem jeweiligen Land abgewickelt. Dadurch können keine Benachteiligung durch eventuelle Sprachbarrieren entstehen.