Versicherungsmakler Fred Köhler


Glasversicherung

Glasversicherung


Die Glas- oder auch Glasbruchversicherung kann als eigenständiger Vertrag, aber auch als Zusatzbaustein in eine Hausrat oder Wohngebäudeversicherung intigriert werden. Als Berechnungsgrundlage dient im Privatbereich die Wohnfläche. Bei Gewerbeobjekten kann die Berechnung nach der Größe der Betriebsfläche oder der Höhe der Inhaltssumme erfolgen.
Versichert sind alle Glasflächen wie Fensterscheiben, Vitrinen, Spiegel, Cerankochfelder, Duschkabinen (auch aus PVC) sowie Tür- und Schrankverglasung. Muscheleinschlüsse und Erbindung bei Spiegeln sind nicht mit versichert.
Im gewerblichen Bereich wird noch die Größe einer Werbeanlage abgefragt.
Share by: