Versicherungsmakler Fred Köhler


Bürgschaft

Bürgschaftsversicherung


In der Sparte Bürgschaftsversicherung oder auch Kautionsversicherung gibt es ca. ein halbes Dutzend Unterversicherungsarten. 2 der wohl bekanntesten sollen hier kurz erläutert werden.

Die Mietkautionsversicherung wird als Sicherheit, oder auch Mietpfand, vom Mieter über einen Versicherer abgeschlossen. Dafür erhält er eine Urkunde die für die Zeit des Mietverhätnisses ausgestellt wird. Der Vorteil besteht darin dass für die Kaution, meist ca. 3 Monatsmieten, kein Bargeld gebunden ist. Dieses kann dann für Einrichtungsgegenstände eingesetzt werden.

Die Versicherung endet mit der Beendigung und vollständigen Abrechnung des Mietvertrages. Sollte die Mietkautionsversicherung an eine Frist gebunden sein, kann der Mieter den zuviel bezahlten Beitrag nicht vom Versicherer zurück verlangen.
Der Vermieter kann allerdings von Anfang an diese Art der Mietkaution ablehnen.

 Mit der Gewährleistungsbürgschaft sollen Sachmängel in der Zeit der gesetzlichen Garantie abgedeckt werden. Dies betrifft oft bauausführende Gewerke, die nach Fertigstellung eines Bauobjektes einen Barbetrag von 5% des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber vertraglich überlassen. Bei guter Auftragslage kann dies über einen gewissen Zeitraum einige Tausend Euro Bargeld binden.
Hier kann die Kautionsversicherung, mit verhältnismäßig geringem Beitrag, helfen dieses Bargeld für die Firma arbeiten zu lassen.
Gerade für Firmen die öfter für öffentliche Auftraggeber arbeiten ist diese Versicherung sinnvoll.
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