Der Unterschied der
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
zur Berufsunfähigkeits - versicherung besteht darin, dass hier kein spezieller Beruf versichert ist. Sie ist im Prinzip der gesetzlichen Erwerbsminderung gleich zu setzen, das heißt, Erwerbsunfähigkeit
liegt vor wenn eine Person eine Tätigkeit nicht über 3 Stunden täglich ausüben kann. Dann kann nach Prüfung die vereinbarte Leistung bezogen werden. Die Leistungen sind allerdings entsprechend sind auch im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung geringer. Empfehlenswert ist diese Form für Personen die keine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen bekommen können oder wollen. Gerade für einige Handwerksberufe ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung schwer erschwinglich und deshalb als Ventillösung möglich. Es gibt bei den Anbietern teilweise größere Leistungsunterschiede. Aus diesem Grund ist es ratsam die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen.