Besonders Handwerksbetriebe haben das Problem dass sie beim Kunden in finanzielle Vorleistung gehen. Es passiert dass der Kunde für das eingebaute Material und die dafür investierte Arbeitszeit nicht pünktlich oder gar nicht bezahlt. Hier kann man mit einer Forderungsausfallversicherung Abhilfe schaffen. Damit kann zumindest ein großer Teil der erbrachten Leistungen ersetzt werden. Weiterhin werden auch Rechtsverfolgungskosten vor Gericht übernommen.
Im privaten Bereich ist diese Versicherung bereits in einigen Privathaftpflicht Tarifen enthalten. Sie greift wenn einer versicherten Person ein Schaden zugefügt wird, von einer Person die selber keine Privathaftpflichtversicherung besitzt. Dann wird der entstandene Schaden nach Prüfung rechtlicher Schritte vom eigenen Versicherer übernommen. Allerdings ist in den meisten Tarifen ein Selbstbehalt vereinbart.