Immobilienhaftpflicht Versicherung
Seit dem 01.08.2018 besteht für gewerbliche Immobilienverwalter eine Erlaubnispflicht (§ 34c Gewerbeordnung). Damit in Verbindung steht der Nachweis einer Immobilienhaftpflicht Versicherung. Obwohl Immobilienverwalter in der Regel in unbegrenzter Höhe haften, sollte die Versicherung Schäden mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € abdecken.