Die Kreditversicherung
gibt es sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Bereich. Für die Kreditversicherung gibt es mehrere Bezeichnungen. So z.B. Restkreditversicherung, Ratenversicherung
oder auch Restschuldversicherung
.
Sie dient dem Kreditgeber, gewiss zu sein, dass der vergebene Kredit auf jeden Fall zurück gezahlt wird. Diese Versicherung wird vorrangig bei Konsumkrediten angeboten ( Auto, Warenkauf, u.s.w.). Für den Kreditnehmer stellt sie die Rückzahlung des Kredites sicher wenn plöztliche Arbeitslosigkeit eintritt, der Kreditnehmer verstirbt, einen schweren Unfall erleidet oder für längere Zeit erkrankt.
Leider wird auf die Leistungen der Restschuldversicherung oft zu wenig bei der Kreditvergabe hingewiesen. Wäre dies der Fall würden wahrscheinlich nicht viele Kreditnehmer diesen überteuerten "Schutz" wählen. Sollte es zum Leistungsfall kommen werden oft Leistungsforderungen abgewiesen.
Bei manchen Krediten ist sie allerdings angeblich untrennbarer Bestandteil des Kredites. Hier ist zu empfehlen:
Wenn die Unterlagen von der Bank zugesendet werden, sofort eine mögliche Kündigung prüfen.
Etwas anders verhält es sich im gewerblichen Bereich. Hier kann der betriebliche Ablauf z.B. bei Forderungsausfällen gefährdet sein. Dies kann bei Insolvenz eines Kunden erfolgen. In solch einem Fall erfolgen Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag für erbrachte Dienstleistungen sowie gelieferte Güter und Produkte.