Für Personen die im öffentlichen Dienst tätig sind ist eine
Amtshaftpflichtversicherung zu empfehlen, da sie im Schadenfall auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Zum Personenkreis zählen z.B. Lehrer, Richter, Soldaten, Behördenmitarbeiter.
Schadenersatzpflichtig werden Beamte bei grober Fahrlässigkeit. Angestellte nicht verbeamtete Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes werden schon bei einfacher Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig.
Bei einigen Versicherern besteht die Option eine Amtshaftpflichtversicherung in die private Haftpflichtversicherung zu integrieren.