Reiseversicherungen sind für den Urlauber in 4 Bausteine unterteilt. Dies sind die Auslansreisekrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die Reise -unterbrechungsversicherung und die Reisegepäckversicherung. Die Bausteine werden von den Versicherern einzeln oder als Versicherungspackete angeboten.
Bei Urlaubsreisen ins Ausland werden oftmals aktive Varianten der Erholung gewählt. Schnell ist da mal ein Fuß verstaucht, ein Finger gebrochen u.s.w., was relativ schnell verheilt.
Tritt aber eine schwere Verletzung oder ein akutes Krankheitsbild auf, dass einen längeren Krankenhausaufenthalt im Ausland erfordert, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Sie greift ebenfalls bei schwer transportfähigen Personen, die z. B. per Hubschrauber in ein anderes Krankenhaus, auch Rücktransport nach Deutschland, verlegt werden müssen.
Die Auslandreisekrankenversicherung
bietet Versicherungsschutz bei einem Auslandaufenthalt von bis zu 8 Wochen, wobei die Laufzeit des Vertrages meist ein Jahr beträgt. Sie sollte in jedem Auslandsreisegepäck dabei sein. Der Leistungskatalog ist sehr umfangreich gestaltet, das Preisniveau altersmäßig gestaffelt.
Der 2. Baustein der Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung.
Die Reiserücktrittsversicherung ist für Buchungen, die lange vor dem Reiseantritt liegen, sinnvoll. So kann bei einem plötzlich eintretenden Ereigniss, das eine Reise unmöglich macht, der Vertrag storniert werden. Zu diesen Ereignissen zählen unter Anderem: Plötzlich auftretende Krankheit, Tod, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes und vieles mehr. Wichtig dabei ist zu beachten, dass der Vertrag nicht später als 30 Tage vor der Abreise zustande kommt.
Der 3. Baustein die Reiseunterbrechung- oder
Reiseabbruchversicherung
leistet dann, wenn aus wichtigem Grund der Urlaub abgebrochen werden muß. Je nach Anbieter liegt die volle Rückzahlung bei einer Woche. Danach wird anteilmäßig erstattet. Gründe für eine Reiseunterbrechung sind unter Anderm: Naturkatastrophen am Urlaubsort, Tod oder schwere Erkrankung, die einen auslandsaufenthalt zwingend verlängern, Erstattung von Rückreisekosten und Mehrkosten.
Und als letzte sei die Reisegepäckversicherung
erwähnt. Sie tritt z.B. bei Zerstörung, Abhandenkommen, Beschädigung und Diebstahl ein.
Weitere Bausteine der Reiseversicherung sind: