Der Abschluß einer privaten Krankenvollversicherung ist nur für Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze möglich. Diese ändert sich jährlich. ( 2019 - 60.750 € Brutto Jahreseinkommen ).
Die private Kranken Vollversicherung setzt sich aus dem
ambulanten
und
stationären
Bereich, der
Zahnleistung, dem
Krankentagegeld
sowie der Pflegepflichtversicherung zusammen. Im Unterschied zur Krankenzusatzversicherung muss hier das gesamte Paket gewählt werden. Nur das Tagegeld ist abwählbar, was aber keinen Sinn macht.
In der Vollversicherung ist grundsätzlich eine Altersrückstellung enthalten um die Beitragsentwicklung im Alter abzufedern. Mittlerweile besteht jedoch die Möglichkeit bei einem Versicherer Wechsel die angesparten Altersrückstände zum neuen Krankenversicherer mit zu nehmen.
Bei der Krankenvollversicherung ist es üblich einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Dadurch kann der monatliche Beitrag reduziert werden. Sollten in einem Kalenderjahr keine Kassenleistungen in Anspruch genommen werden, sind bei einigen Anbietern auch Beitragsrückerstattungen möglich.