Bootsversicherung oder auch
Wassersportversicherung genannt.
Wer ein motorisiertes Boot führt, kann dies bei einigen Versicherern bis zu einer Motorstärke von 5 PS in der Privathaftpflicht mit versichern. Anders als im Straßenverkehr gibt es hier keine Versicherungspflicht. Allerdings besteht für Schäden die mit dem,- oder durch das Boot verursacht werden, volle Haftung. Daher ist sie auf jeden Fall zu empfehlen. Als Berechnungsgrundlage dient die Motorstärke.
Auch für Segelboote und Yachten wird diese Haftpflicht empfohlen. Wer im Ausland unterwegs ist, muß sie in einigen Ländern nachweisen. Hier gilt als Berechnungsgrundlage die Größe der Segelfläche. Genauso wie im Kfz Bereich ist auch bei Booten eine Kaskoversicherung möglich. Dabei ist der Neupreis bzw. Widerbeschaffungswert relevant.