Als Bausteine der Reiseversicherungen sind die
Auslandreisekrankenversicherung und die
Reiserücktrittsversicherung wohl am bekanntesten.
Bei der Auslandreisekrankenversicherung kann zwischen einer zeitlich begrenzten Laufzeit, von max. 8 Wochen, oder einer Jahreslaufzeit gewählt werden. Sie dient vor Allem bei akuten Beschwerden im Ausland, um Kosten für die Behandlung zu erstatten und einen medizinisch notwendigen Rücktransport zu gewährleisten.
Die Reiserücktrittsversicherung ist besonders für Buchungen die lange vor dem Reiseantritt liegen sinnvoll. So kann bei einem plötzlich eintretenden Ereigniss, das eine Reise unmöglich macht, der Vertrag storniert werden. Hierbei ist es wichtig die Versicherung mindestens 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen, da sonst kein Versicherungsschutz mehr möglich ist.
Oftmals werden von den Versicherern Versicherungspackete angeboten. Diese beinhalten dann noch eine
Reiseunterbrechung- und
Reisegepäckversicherung.
Für Reisen die einen längeren Aufenthalt im Ausland erfordern gibt es spezielle Tarife, wie z.B. für Austauschschüler, Studenten, Au-Pair und Dienstreisende.